Die Graue Energie in das GEG mit einbeziehen!

Stellungnahme des Bauwende-Bündnisses für Klimaschutz und Ressourcenschonung am Bau

Gemeinsame Stellungnahme des Bauwende-Bündnisses für Klimaschutz und Ressourcenschonung am Bau zum Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG) => Download

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass

  • Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt gemacht werden soll, konkret soll der Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahre 2050 um 50 % gesenkt werden;
  • die nationalen, europäischen und internationalen Minderungsziele beim Klimaschutz für 2030 auf jeden Fall erreicht werden sollen.

Das GEG ist eines der wesentlichen Instrumente, um die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu forcieren. Wir begrüßen es von daher, dass erstmals explizit auf die von Gebäuden verursachten Treibhausgase im Rahmen der Gebäude-Gesetzgebung Bezug genommen wird. Ein relevanter Teil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen, die im Zusammenhang mit Gebäuden verursacht werden, wird in dem vorliegenden Entwurf allerdings überhaupt nicht adressiert: Dies sind die Graue Energie (Primärenergieaufwand) und die Grauen (Treibhausgas-) Emissionen, also Umwelt- und Klimawirkungen, die durch die Herstellung und Entsorgung der Baumaterialien verursacht werden:

  • Bei einem gut gedämmten Neubau (in etwa KfW55) sind die Grauen Emissionen ungefähr gleich groß wie die Emissionen, die für den Wärmebedarf und den Hilfsstrom des Gebäudes in 50 Jahren entstehen.1 Werden erstere nicht mitberücksichtigt, bleiben beim Neubau circa die Hälfte aller anfallenden Emissionen außer Betracht.
  • Diese Umwelt- und Klimawirkungen sind nicht nur bei der Betrachtung eines einzelnen Neubaus eine relevante Größe: Die Gebäudeherstellung ist verantwortlich für 6 % des globalen Energieverbrauchs und 11 % der weltweiten Treibhausgasemissionen.2
  • Bis zu 50 % der Grauen Emissionen lassen sich vermeiden, wenn dieser Aspekt künftig bei der Planung berücksichtigt und eine klimafreundliche Bauweise gewählt wird.1
  • Die Umweltwirkungen der Herstellung von Baustoffen sind im Rahmen der Klimabilanzierung dem industriellen Sektor zugeordnet. Eine effektive Minderung dieser Emissionen kann aber nur unter Beachtung der Kopplung der Sektoren gelingen: Die Industrie trägt durch die Steigerung der Effizienz bei der Herstellung der Materialien zur Reduktion bei. Gleichzeitig muss durch die Gebäudeenergiebetrachtung eine am Ressourcen- und Klimaschutz orientierte Wahl der Baumaterialien und Bauweisen motiviert werden.

Zur Erreichung der Klima- und Effizienzziele ist von daher die Einbeziehung der Grauen Energie und der Grauen Emissionen in das GEG zwingend geboten.

Die Berücksichtigung der Umweltwirkungen der Herstellung und Entsorgung von Gebäuden ist nicht nur geboten, sondern auch machbar:

  • Ökobilanzierung (Life Cycle Analysis – LCA, nach DIN ISO 14040 ff und DIN EN 15804 und 15978) ist ein etabliertes Verfahren.
  • Für die Ökobilanzierung wurde die öffentliche Datenbank ÖKOBAUDAT erstellt und das kostenlose Software-Tool eLCA etabliert.
  • Diese Instrumente können schon heute mit der Software verschiedener Hersteller zur Erstellung des EnEV-Nachweises verknüpft werden, sodass die Erstellung von Ökobilanzen für Gebäude einen zumutbaren Aufwand bei großer Lenkungswirkung darstellt.
  • Die letzten noch vorhandenen Lücken in diesen Systemen können in absehbarer Zeit geschlossen werden

Gesetzliche Verankerung der Ökobilanzierung im GEG:

  • Ein ökobilanzieller Vergleich verschiedener Ausführungsvarianten soll so in §10 des GEG (Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude) verankert werden, dass dieser für die Zeit ab dem 1. 1. 2021 verpflichtend ist.
  • Da der ökobilanzielle Variantenvergleich erst ab 2021 verpflichtend sein soll, wird ausreichend Zeit gelassen, damit die noch vorhandenen Lücken im System und in der Methodik geschlossen werden und alle Beteiligten sich auf die neuen Anforderungen einstellen können.
  • Der Variantenvergleich ist als Vorstufe einer Begrenzung der maximal zulässigen Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im GEG zu verstehen. Die dafür benötigte Festlegung der Bewertungsgrößen und die zugehörigen Benchmarks sind derzeit noch Gegenstand von Forschung und Debatten. Ordnungsrechtlich vorgegebene Grenzwerte für die Graue Energie und die Grauen Emissionen sollen von daher erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
  • Eine Verankerung der Lebenszyklusanalyse im Gesetz über den Variantenvergleich ist aber schon heute erforderlich, damit für alle Stakeholder Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit gegeben sind.

Die gesetzlichen Anforderungen an Dämmung und Energieverbrauch von Gebäuden haben für ein weit verbreitetes Wissen um die Gebäudeeffizienz in der Nutzungsphase gesorgt. Es ist nun an der Zeit, mit einer Verankerung von ökobilanziellen Betrachtungen im GEG ein Bewusstsein für die Beiträge der Bauweise und der Materialwahl zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu schaffen.

Die vorgeschlagene Regelung führt zu Co-Benefits im Bereich der Ressourcenschonung, da eine energiesparende Bauweise in der Regel auch mit einem zum Teil deutlich geringeren Ressourcenverbrauch einhergeht. Dies ist ein für den Bausektor besonders relevanter Aspekt, da dort über die Hälfte aller dem Boden entnommenen Ressourcen verbraucht werden.

Der Fokus dieser Stellungnahme liegt auf der Grauen Energie und den Grauen Emissionen. Die Adressierung dieser Umweltwirkungen ist dabei nicht als Alternative zu ambitionierten Energieeffizienz-Standards für die Nutzungsphase zu verstehen, sondern als notwendige Ergänzung. Von daher unterstützen wir auch Initiativen, die ambitionierte Energieeffizienz-Standards im GEG verankert sehen wollen.

Die Unterzeichnenden dieser Stellungnahme fordern daher, das GEG und daran angegliederte Instrumente entsprechend anzupassen, damit bei künftigen Gebäudesanierungen und Neubauten das beträchtliche Potenzial für Klima- und Ressourcenschutz erschlossen wird, das in der Wahl der Baumaterialien und Bauweisen liegt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die unterzeichnenden Organisationen oder den Koordinator der Stellungnahme.

Koordination: Uli F Wischnath, BAUWENDE e. V.

email: wischnath@bauwende.de; Telefon: +49 30 54908998 mobil: +49 176 64059904

Logo Verband Baubiologie
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Logo Ökozentrum NRW
Logo natureplus
Logo B.A.U.
Logo VDB

Das Bauwende-Bündnis freut sich, dass die Stellungnahme schon von einigen Verbänden unterstützt wird.

1König, Holger (2017); Projekt: Lebenszyklusanalyse von Wohngebäuden – Lebenszyklusanalyse mit Berechnung der Ökobilanz und Lebenszykluskosten; Studie im Auftrag des Bayrischen Landesamtes für Umwelt.

2Global Alliance for Building and Construction (2018); 2018 Global Status Report im Auftrag des United Nations Environment Programme